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Unterrichtsbedingungen

(gültig ab 1. August 2024)

Die Stadt Delmenhorst unterhält die „Musikschule der Stadt Delmenhorst“ (MSD) als öffentliche Bildungseinrichtung. Aufgabe ist die umfassende Vermittlung musikalischer Bildung für jedermann. Die Ausbildung an der MSD gliedert sich in Elementar-, bzw. Hauptfachunterricht sowie in Ergänzungs- und Ensemblefächer. Das Benutzerverhältnis ist privatrechtlich geregelt. Das Schuljahr der MSD entspricht dem Schuljahr an öffentlichen Schulen in Niedersachen (01.08. bis 31.07.). Während der Ferien an öffentlichen Schulen sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Musikschulunterricht statt.

Allgemeines zu An-, Um- und Abmeldungen

An-, Um und Abmeldungen für den Unterricht an der Musikschule sind ausschließlich schriftlich an die Leiterin/den Leiter (Adresse siehe Kontakt/Impressum) zu richten. Vordrucke sind in der Geschäftsstelle der MSD oder auf der Homepage unter www.delmenhorst.de erhältlich.

Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden im Rahmen bestehender Kapazitäten berücksichtigt. Um- und Abmeldungen müssen spätestens sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien bei der MSD eingegangen sein, um rechtzeitig berücksichtigt werden zu können.

In allen Fächern gilt eine dreimonatige Probezeit ab Beginn des Schuljahres oder des Monats, in dem der Unterricht aufgenommen wird. Die Abmeldung zum Ende der Probezeit bedarf der Schriftform. Die Entgelte werden dann für die gesamte Dauer der Probezeit erhoben.

Im Falle des Wegzugs aus Delmenhorst kann eine Abmeldung mit sechs Wochen Kündigungsfrist auch im laufenden Schuljahr erfolgen.

Ferner kann eine Abmeldung im laufenden Schuljahr erfolgen, wenn der freiwerdende Unterrichtsplatz von einem anderen Schüler eingenommen werden kann. Die Entgelte sind anteilig bis zur Wiederbesetzung zu zahlen. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt von 40,- Euro erhoben.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung oder die Unterrichtsbedingungen ist die MSD berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Unterrichtserteilung

Der Umfang des Unterrichts in den angebotenen Fächern richtet sich nach der Entgelttabelle. Alle Instrumentalfachschüler sollten nach Möglichkeit an einem Ergänzungsfach teilnehmen. Der Instrumental- und Ergänzungsfächerunterricht liegt im Allgemeinen zeitlich getrennt. Besondere Wünsche bezüglich Lehrkraft, Unterrichtszeit und Unterrichtsstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt und im gegenseitigen Einvernehmen geregelt.

Unterrichtsausfall

Der Unterricht findet grundsätzlich statt, auch wenn er an den allgemeinbildenden Schulen aus besonderen Gründen wie Hitzefrei oder Schnee/Eisglätte ausfällt. Aufgrund der kurzzeitigen Erkrankung einer Lehrkraft oder wegen Musikschulveranstaltungen (z. B. Konferenz, Konzerte) kann vereinzelt Unterricht ausfallen. Wird der planmäßige Unterricht an mehr als zwei Unterrichtstagen im Schuljahr von der MSD ohne Ersatz nicht angeboten, so wird das Entgelt anteilig für jeden weiteren ausgefallenen Unterrichtstag erstattet. Die Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, sollten sich unbedingt von der Anwesenheit der Lehrkräfte überzeugen, da bei Unterrichtsausfall eine Aufsicht durch die MSD nicht gestellt werden kann.

Entgelte

Für die Leistungen der MSD sind Entgelte nach Maßgabe der nachstehenden Entgelttabelle zu entrichten. Zahlungspflichtig ist, wer mit der Musikschule deren Leistungen für sich selbst oder zugunsten von Dritten (z. B. als gesetzliche/r Vertreter/in für Minderjährige) vereinbart. Die Entgelte gelten für die Instrumentalausbildung einschließlich Ergänzungsfach. Auch wenn kein Ergänzungsfach besucht wird, ist das volle Entgelt zu entrichten.

Fälligkeit der Entgelte

Die Teilnehmerentgelte beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie sind grundsätzlich vierteljährlich zum 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni eines jeden Jahres fällig.

Entgeltermäßigung und -befreiung

Volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für die Dauer der Berechtigung von der Zahlung der Erwachsenenentgelte befreit.

In nachgewiesenen Härtefällen kann für Minderjährige eine teilweise Befreiung von den Entgelten für die Dauer eines Schuljahres im Rahmen der Haushaltsmittel der Musikschule gewährt werden. Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle der MSD erhältlich. Die Entscheidung trifft die Leiterin/der Leiter der MSD. Die Entgelte können ferner auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft die Leiterin/der Leiter der Musikschule nach Anhörung der Instrumentallehrkraft des Schülers/der Schülerin.

Geschwisterermäßigung

Die MSD gewährt auf Antrag Geschwisterermäßigung i. H. v. 40,- EUR pro Kind und laufendem Schuljahr (nicht rückwirkend für vorherige Schuljahre!) ab dem zweiten Kind, das Unterricht an der MSD erhält. Die Ermäßigung der jährlichen Teilnehmerentgelte für das zweite und die weiteren Kinder wird nach dem zweiten Fälligkeitstermin der Teilnehmerentgelte gewährt. Die Geschwisterermäßigung muss in jedem Schuljahr neu beantragt werden und wird widerrufen, wenn eines der Kinder vor Beendigung des Schuljahres abgemeldet wird. Für die Ermäßigung werden nur minderjährige sowie erwachsene Geschwister berücksichtigt, soweit diese kindergeldberechtigt sind.

Haftung der Stadt Delmenhorst

Die Stadt Delmenhorst haftet für Schäden an Personen und Sachen, die dem Schüler während des Unterrichts entstehen, soweit die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch städtische Bedienstete, Mitglieder oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Delmenhorst oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten, Mitgliedern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.